Teilnahmebedingungen

1. Allgemeines

1.1 Anbieter
Die Kreis-Sparkasse Northeim, Am Münster 29, 37154 Northeim (nachfolgend „Sparkasse“) ist Betreiberin der Internetseite www.NaeheVerbindet.de. und Anbieterin des regionales Spendenportals „www.NaeheVerbindet.de“.

Die Sparkasse stellt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die technische Möglichkeit der Nutzung der Plattform bereit. Das Angebot der Sparkasse ist unentgeltlich.

Die Projektträger können Projekte auf der Plattform veröffentlichen und damit Spenden für ihre Vereine generieren.

Die Nutzungsbedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Spendenaktion dargestellten Beschreibungen und Regelungen auf der Internetseite www.NaeheVerbindet.de.

Bei der Registrierung auf der Spendenplattform erklären sich die Projektträger und Nutzer mit den hier beschriebenen Nutzungsbedingungen in vollem Umfang einverstanden.
1.2 Sparkasse und ehrenamtliches Engagement
Das Engagement der KSN im Landkreis Northeim ist sehr vielfältig. Dabei fokussieren wir uns auf unser Geschäftsgebiet. Für das Gemeinwohl, für die Region und für die Menschen, die hier leben. Die Kreis-Sparkasse Northeim leistet somit einen großen Beitrag, um die Lebensqualität unserer Region zu erhöhen, z.B. durch die Förderung kultureller und sportlicher Angebote oder sozialer Projekte.

Seit unserer Gründung im Jahr 1866 sind wir tief in der Region verwurzelt. Wir sind ein Teil von ihr und fühlen uns den Menschen hier verbunden. Sein Konto bei der Kreis-Sparkasse Northeim zu führen, ist nicht nur eine Entscheidung für ein Finanzinstitut, es ist auch eine Entscheidung für die Region. Auch das verstehen wir unter „www.NaeheVerbindet.de“.
1.3 Ziel der Spendenaktion
Jede Kundin, jeder Kunde unserer Sparkasse hilft dabei mit, die Lebensqualität in der Region zu verbessern. Wie das funktioniert? Erwirtschaftete Überschüsse kommen zu einem beträchtlichen Teil der Gesellschaft, den Bürgerinnen und Bürger in unserer Region zu Gute. Denn zu unserer Identität gehört die Unterstützung vielfältiger wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, sozialer, sportlicher und kultureller Projekte in unserem Geschäftsgebiet.

Das ist ein nachhaltiges Engagement für die Region: transparent und im Sinne unserer Kunden.

Bei uns gehen zahlreiche Förderanfragen ein, um an diesem Gemeinsinn teilzuhaben. Wir haben unsere Spendenplattform „www.NaeheVerbindet.de“ ins Leben gerufen, um unsere Kundinnen und Kunden an der Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zu beteiligen. So kommt unser gemeinsames Engagement unseren Kunden selbst zugute: z. B. als Mitglieder in Vereinen, als Besucher von Theatern und Museen oder als Eltern, deren Kinder durch von uns unterstützte Bildungseinrichtungen gefördert werden.

Alle gemeinnützigen Vereine, Institutionen und Projekte aus unserem Geschäftsgebiet können mitmachen und haben gleichermaßen eine Chance auf Unterstützung. Mehr noch: jeder kann die auf der Spendenplattform eingestellten Projekte unterstützen – mit einer Privatspende, zum Beispiel mithilfe des Bezahldienstes giropay.
1.4 Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger
Teilnehmen kann jeder Verein/jede Institution mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit. Der Ort der Förderung muss in unserem Geschäftsgebiet bzw. im Landkreis Northeim sein.
1.5 Projektträger und Nutzer
Projektträger sind die unter Ziffer 2.1 näher bezeichneten Vereine/ Spendenempfänger, die ein Projekt in die Spendenplattform einstellen.

Nutzer sind alle natürlichen und juristischen Personen, die einzelne oder mehrere auf der Spendenplattform veröffentlichte Projekte unterstützen.

Minderjährige, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter die Spendenplattform nutzen und Projekte unterstützen. Die Sparkasse ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen.

2. Nutzungsbedingungen

2.1 Nutzungsberechtigung, Verantwortlicher
Für die Spendenaktion können sich Vereine/Spendenempfänger (Projektträger) bewerben, die
  • gemeinnützige Ziele, z. B. die Förderung der Jugend, des Sportes, der Bildung, der Kultur, Seniorenhilfe, etc. verfolgen,
  • einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes besitzen,
  • eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen und
Der Projektträger benennt einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Verein zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht bevollmächtigt zu sein, für den Verein zu handeln.

Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.
2.2 Förderkriterien
Die Sparkasse fördert keine Projekte mit religiöser Ausrichtung sowie die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Sparkasse schaden.

Der Projektträger versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß erfolgen.

Die Spende ist im Geschäftsgebiet der Kreis-Sparkasse Northeim (Postleitzahlgebiet 37154, 37170, 37176, 37181, 37186, 37191, 37194, 37574, 37581, 37586, 37589) einzusetzen.
2.3 Projekte
Die Projektträger dürfen auf der Spendenplattform nur konkrete Projekte veröffentlichen, die innerhalb von 12 Monaten nach Einreichung starten oder sich derzeit in der Umsetzung befinden.

Die Teilnahme einzelner Projekte an der Verteilung von Spenden auf der Spendenplattform ist auf eine Laufzeit von sechs Monaten begrenzt. Im Einvernehmen mit dem Projektträger kann die Sparkasse die Laufzeit verlängern.

Die Frist beginnt mit Veröffentlichung des Projektes auf der Spendenplattform.

Die Veröffentlichung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Nutzungsbedingungen erfüllt sind.
2.4 Registrierungen
Für die Nutzung des Angebots der Sparkasse müssen sich die Projektträger auf der Spendenplattform entsprechend den Erläuterungen auf der Internetseite registrieren. Die in der Registrierungsmaske genannten erforderlichen Angaben müssen eingetraen und die angeforderten Unterlagen beigefügt werden. Insbesondere ist der Freistellungsbescheid beizufügen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Vereinsdaten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.

Die Registrierungsunterlagen, Projektbeschreibungen und eingereichte Bilder werden durch die Kreis-Sparkasse Northeim bzw. deren Stiftungen auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft und anschließend auf der Internetseite freigeschaltet.

Im Rahmen der Vorstellung des Projektträgers (Verein) muss das Vereins-/Organisations-Logo (max. Dateigröße: 4,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 100x20px/Dateiformat png – Auflösung 560x560px) hochgeladen werden. Bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder (max. Dateigröße: 8,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 418x315px/ Dateiformat png – Auflösung 1.500x948px) eingestellt werden. Die Nutzung der eingereichten Unterlagen erfolgt durch die Kreis-Sparkasse Northeim unentgeltlich. Die Beurteilung und Entscheidung der Veröffentlichung des Projektes wird nach den unter Ziffer 2.2 definierten Förderkriterien durch die Kreis-Sparkasse Northeim bzw. durch deren Stiftungen sichergestellt. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung und die spätere Durchführung von Förder- bzw. Spendenaktionen besteht nicht.

Nutzer haben die Möglichkeit sich zu registrieren. Die Registrierung ist jedoch keine Voraussetzung um spenden zu können. Die Registrierung erfolgt gemäß den Erläuterungen auf der Internetseite.

Die Registrierung stellt ein Angebot dar, das Internetangebot nutzen zu dürfen. Das Angebot bedarf der Annahme durch die Sparkasse. Die Sparkasse informiert den Nutzer/Projektträger über die erfolgreiche Registrierung in Form einer E-Mail.

Jeder registrierte Nutzer/Projektträger muss seine Email Adresse über einen Verifizierungslink, den das System automatisch nach Erstregistrierung versendet, aktivieren und verifizieren.

Eine doppelte Registrierung ist ausgeschlossen.

Zur Registrierung berechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen.

Minderjährige dürfen sich mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter registrieren. Die Sparkasse ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen.

Die Sparkasse ist berechtigt ohne Angabe von Gründen eine Registrierung abzulehnen. Eine Ablehnung erfolgt insbesondere dann, wenn die Registrierung nicht den rechtlichen oder den Nutzungsbedingungen aufgeführten Kriterien genügt oder dagegen verstößt.

Das Benutzerkonto darf nur durch den Berechtigten genutzt werden. Eine Übertragung auf einen Dritten ist unzulässig.

Die Zugangsdaten zur Spendenplattform sind streng geheim zu halten.

Sofern der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung des Benutzerkontos besteht, ist die Sparkasse unverzüglich zu informieren.

Kontakt: NaeheVerbindet@KSN-Northeim.de, Telefon: 05551 – 709 1671.

Im Falle der unrechtmäßigen oder missbräuchlichen Nutzung ist die Sparkasse berechtigt, das Benutzerkonto zu deaktivieren und zu löschen. Die Nutzung wird ausgeschlossen.
2.4.1 Kosten
Die Registrierung und Präsentation von Organisation und Projekt(en) auf der Spendenplattform ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Nutzer selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen und Kosten erfolgt nicht.
2.5 Vergabe der Spendencodes (KSN Coins)
Neben der Möglichkeit einer Privatspende über ein Bezahlsystems (z.B. giropay), können Projekte auch mit der Einlösung von Spendencodes unterstützt werden.

Spendencodes werden von den Beraterinnen und Beratern der Sparkasse an Kunden im Rahmen ausgewählter Aktionen ausgegeben.

Die Kunden der Sparkasse dürfen somit entscheiden, welche Projekte mit welchen Beträgen aus dem Spendentopf gefördert werden.

Die Sparkasse behält sich darüber hinaus vor, die Spendencodes auch bei besonders gekennzeichneten Aktionen auszugeben.

Die Spendencodes haben grundsätzlich einen Wert von 1 bis zu 100 Euro. Ein Anspruch auf Ausgabe von Spendencodes besteht nicht.

Die Spendencodes können 1 Jahr ab Ausgabe eingelöst werden, längstens jedoch bis zum angegebenen Einlösedatum, welches auf dem Code vermerkt ist. Nähere Informationen zur Möglichkeit der Privatspende sehen Sie hier: www.naeheVerbindet.de/anleitung-privatspende
2.6 Spendencode-Einlösung im Internet
Die von der Sparkasse ausgegebenen Spendencodes mit unterschiedlichen Spendensummen können auf der Spendenplattform nach Belieben an die teilnehmenden Projektträger verteilt werden – sofern das insgesamt zur Verfügung gestellte Spendenbudget zum Zeitpunkt der Code-Einlösung noch nicht ausgeschöpft ist.

Dafür muss der Spendencode in der dafür vorgesehenen Schaltfläche auf der Startseite von der Spendenplattform eingegeben werden.

Die Kreis-Sparkasse Northeim behält sich vor, das Budget während des Aktionszeitraumes ggf. zu erhöhen.

Nähere Informationen dazu finden Sie hier: www.naeheVerbindet.de/anleitung-spendenguthaben
2.7 Benachrichtigung und Spendenauszahlung
Die teilnehmenden Projektträger der Spendenaktion werden ausschließlich per E-Mail in-formiert.

Die Spendenauszahlung erfolgt auf das vom Verein auf der Spendenplattform angegebene Konto, spätestens nach Ende der Aktion. Diejenigen Projekte, die bereits vor Ende der Aktion ihr Projektziel komplett erreicht haben, können ihre Spende auch schon zuvor erhalten. Projektträger, die zum Projekt-/Aktionsende ihr Spendenziel nicht erreicht haben, erhalten danach den Betrag, der bis zum Projektende für das jeweilige Projekt gespendet wurde. Eine Auffüllung des fehlenden Betrages behalten sich die Kreis-Sparkasse Northeim bzw. deren Stiftungen vor.

Nach Erhalt der Spende verpflichtet sich der Verein bzw. Projektträger, der Kreis-Sparkasse Northeim bzw. deren Stiftungen innerhalb von 4 Wochen nach Spendeneingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) auszustellen. Diese muss postalisch an die Kreis-Sparkasse Northeim, Am Münster 29, 37154 Northeim gesendet werden.

Bei nicht Zustandekommen des geförderten Projektes behalten sich die Kreis-Sparkasse Northeim bzw. deren Stiftungen vor, die Spende zurückzufordern.

3. Aussetzung von Aktionen

Die Sparkasse behält sich das Recht vor, gesamte Förderaktionen oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden.

4. Haftungsbeschränkungen

Die Sparkasse haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Ferner haftet sie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder nach sonstigen ge-setzlichen zwingenden Bestimmungen. Darüber hinaus haftet die Sparkasse für die leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten. Hierbei handelt es sich um solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall haftet die Sparkasse allerdings nur auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

Soweit die Haftung der Sparkasse ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen sowie Vertretern der Sparkasse.

Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Nutzer bzw. Projektträger. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen werden zurückgewiesen.

Jeder Bewerber stellt die Kreis-Sparkasse Northeim bzw. deren Stiftungen – mit der Registrierung – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.

Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die Kreis-Sparkasse Northeim bzw. deren Stiftungen insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei. Der Bewerber verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt.

Die Sparkasse kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.

5. Datenschutz

Die Sparkasse und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Durch die Registrierung auf der Spendenplattform erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Sparkasse die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die Sparkasse behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Ferner können die Namen der Nutzer zusammen mit den veröffentlichten Bildern auf den Social Media-Kanälen der Sparkasse, der Internetseite der Sparkasse und auf Medien zur Bewerbung der Spendenplattform angegeben werden. Es steht dem Nutzer jederzeit frei, mündlich, schriftlich oder per E-Mail an NaeheVerbindet @KSN-Northeim.de gegenüber der Sparkasse per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Nutzung bzw. der Projektpräsentation auf der Spendenplattform zurückzutreten.

6. Sonstiges

Die Spendenplattform unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.