Teilnahmebedingungen
1. Allgemeines
1.1 Anbieter
Die Sparkasse stellt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die technische Möglichkeit der Nutzung der Plattform bereit. Das Angebot der Sparkasse ist unentgeltlich.
Die Projektträger können Projekte auf der Plattform veröffentlichen und damit Spenden für ihre Vereine generieren.
Die Nutzungsbedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Spendenaktion dargestellten Beschreibungen und Regelungen auf der Internetseite www.NaeheVerbindet.de.
Bei der Registrierung auf der Spendenplattform erklären sich die Projektträger und Nutzer mit den hier beschriebenen Nutzungsbedingungen in vollem Umfang einverstanden.
1.2 Sparkasse und ehrenamtliches Engagement
Seit unserer Gründung im Jahr 1866 sind wir tief in der Region verwurzelt. Wir sind ein Teil von ihr und fühlen uns den Menschen hier verbunden. Sein Konto bei der Kreis-Sparkasse Northeim zu führen, ist nicht nur eine Entscheidung für ein Finanzinstitut, es ist auch eine Entscheidung für die Region. Auch das verstehen wir unter „www.NaeheVerbindet.de“.
1.3 Ziel der Spendenaktion
Das ist ein nachhaltiges Engagement für die Region: transparent und im Sinne unserer Kunden.
Bei uns gehen zahlreiche Förderanfragen ein, um an diesem Gemeinsinn teilzuhaben. Wir haben unsere Spendenplattform „www.NaeheVerbindet.de“ ins Leben gerufen, um unsere Kundinnen und Kunden an der Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zu beteiligen. So kommt unser gemeinsames Engagement unseren Kunden selbst zugute: z. B. als Mitglieder in Vereinen, als Besucher von Theatern und Museen oder als Eltern, deren Kinder durch von uns unterstützte Bildungseinrichtungen gefördert werden.
Alle gemeinnützigen Vereine, Institutionen und Projekte aus unserem Geschäftsgebiet können mitmachen und haben gleichermaßen eine Chance auf Unterstützung. Mehr noch: jeder kann die auf der Spendenplattform eingestellten Projekte unterstützen – mit einer Privatspende, zum Beispiel mithilfe des Bezahldienstes giropay.
1.4 Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger
1.5 Projektträger und Nutzer
Nutzer sind alle natürlichen und juristischen Personen, die einzelne oder mehrere auf der Spendenplattform veröffentlichte Projekte unterstützen.
Minderjährige, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter die Spendenplattform nutzen und Projekte unterstützen. Die Sparkasse ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen.
2. Nutzungsbedingungen
2.1 Nutzungsberechtigung, Verantwortlicher
- gemeinnützige Ziele, z. B. die Förderung der Jugend, des Sportes, der Bildung, der Kultur, Seniorenhilfe, etc. verfolgen,
- einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes besitzen,
- eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen und
Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.
2.2 Förderkriterien
Der Projektträger versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß erfolgen.
Die Spende ist im Geschäftsgebiet der Kreis-Sparkasse Northeim (Postleitzahlgebiet 37154, 37170, 37176, 37181, 37186, 37191, 37194, 37574, 37581, 37586, 37589) einzusetzen.
2.3 Projekte
Die Teilnahme einzelner Projekte an der Verteilung von Spenden auf der Spendenplattform ist auf eine Laufzeit von sechs Monaten begrenzt. Im Einvernehmen mit dem Projektträger kann die Sparkasse die Laufzeit verlängern.
Die Frist beginnt mit Veröffentlichung des Projektes auf der Spendenplattform.
Die Veröffentlichung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Nutzungsbedingungen erfüllt sind.
2.4 Registrierungen
Die Registrierungsunterlagen, Projektbeschreibungen und eingereichte Bilder werden durch die Kreis-Sparkasse Northeim bzw. deren Stiftungen auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft und anschließend auf der Internetseite freigeschaltet.
Im Rahmen der Vorstellung des Projektträgers (Verein) muss das Vereins-/Organisations-Logo (max. Dateigröße: 4,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 100x20px/Dateiformat png – Auflösung 560x560px) hochgeladen werden. Bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder (max. Dateigröße: 8,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 418x315px/ Dateiformat png – Auflösung 1.500x948px) eingestellt werden. Die Nutzung der eingereichten Unterlagen erfolgt durch die Kreis-Sparkasse Northeim unentgeltlich. Die Beurteilung und Entscheidung der Veröffentlichung des Projektes wird nach den unter Ziffer 2.2 definierten Förderkriterien durch die Kreis-Sparkasse Northeim bzw. durch deren Stiftungen sichergestellt. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung und die spätere Durchführung von Förder- bzw. Spendenaktionen besteht nicht.
Nutzer haben die Möglichkeit sich zu registrieren. Die Registrierung ist jedoch keine Voraussetzung um spenden zu können. Die Registrierung erfolgt gemäß den Erläuterungen auf der Internetseite.
Die Registrierung stellt ein Angebot dar, das Internetangebot nutzen zu dürfen. Das Angebot bedarf der Annahme durch die Sparkasse. Die Sparkasse informiert den Nutzer/Projektträger über die erfolgreiche Registrierung in Form einer E-Mail.
Jeder registrierte Nutzer/Projektträger muss seine Email Adresse über einen Verifizierungslink, den das System automatisch nach Erstregistrierung versendet, aktivieren und verifizieren.
Eine doppelte Registrierung ist ausgeschlossen.
Zur Registrierung berechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen.
Minderjährige dürfen sich mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter registrieren. Die Sparkasse ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen.
Die Sparkasse ist berechtigt ohne Angabe von Gründen eine Registrierung abzulehnen. Eine Ablehnung erfolgt insbesondere dann, wenn die Registrierung nicht den rechtlichen oder den Nutzungsbedingungen aufgeführten Kriterien genügt oder dagegen verstößt.
Das Benutzerkonto darf nur durch den Berechtigten genutzt werden. Eine Übertragung auf einen Dritten ist unzulässig.
Die Zugangsdaten zur Spendenplattform sind streng geheim zu halten.
Sofern der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung des Benutzerkontos besteht, ist die Sparkasse unverzüglich zu informieren.
Kontakt: NaeheVerbindet@KSN-Northeim.de, Telefon: 05551 – 709 1671.
Im Falle der unrechtmäßigen oder missbräuchlichen Nutzung ist die Sparkasse berechtigt, das Benutzerkonto zu deaktivieren und zu löschen. Die Nutzung wird ausgeschlossen.
2.4.1 Kosten
2.5 Vergabe der Spendencodes (KSN Coins)
Spendencodes werden von den Beraterinnen und Beratern der Sparkasse an Kunden im Rahmen ausgewählter Aktionen ausgegeben.
Die Kunden der Sparkasse dürfen somit entscheiden, welche Projekte mit welchen Beträgen aus dem Spendentopf gefördert werden.
Die Sparkasse behält sich darüber hinaus vor, die Spendencodes auch bei besonders gekennzeichneten Aktionen auszugeben.
Die Spendencodes haben grundsätzlich einen Wert von 1 bis zu 100 Euro. Ein Anspruch auf Ausgabe von Spendencodes besteht nicht.
Die Spendencodes können 1 Jahr ab Ausgabe eingelöst werden, längstens jedoch bis zum angegebenen Einlösedatum, welches auf dem Code vermerkt ist. Nähere Informationen zur Möglichkeit der Privatspende sehen Sie hier: www.naeheVerbindet.de/anleitung-privatspende
2.6 Spendencode-Einlösung im Internet
Dafür muss der Spendencode in der dafür vorgesehenen Schaltfläche auf der Startseite von der Spendenplattform eingegeben werden.
Die Kreis-Sparkasse Northeim behält sich vor, das Budget während des Aktionszeitraumes ggf. zu erhöhen.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier: www.naeheVerbindet.de/anleitung-spendenguthaben
2.7 Benachrichtigung und Spendenauszahlung
Die Spendenauszahlung erfolgt auf das vom Verein auf der Spendenplattform angegebene Konto, spätestens nach Ende der Aktion. Diejenigen Projekte, die bereits vor Ende der Aktion ihr Projektziel komplett erreicht haben, können ihre Spende auch schon zuvor erhalten. Projektträger, die zum Projekt-/Aktionsende ihr Spendenziel nicht erreicht haben, erhalten danach den Betrag, der bis zum Projektende für das jeweilige Projekt gespendet wurde. Eine Auffüllung des fehlenden Betrages behalten sich die Kreis-Sparkasse Northeim bzw. deren Stiftungen vor.
Nach Erhalt der Spende verpflichtet sich der Verein bzw. Projektträger, der Kreis-Sparkasse Northeim bzw. deren Stiftungen innerhalb von 4 Wochen nach Spendeneingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) auszustellen. Diese muss postalisch an die Kreis-Sparkasse Northeim, Am Münster 29, 37154 Northeim gesendet werden.
Bei nicht Zustandekommen des geförderten Projektes behalten sich die Kreis-Sparkasse Northeim bzw. deren Stiftungen vor, die Spende zurückzufordern.
3. Aussetzung von Aktionen
4. Haftungsbeschränkungen
Soweit die Haftung der Sparkasse ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen sowie Vertretern der Sparkasse.
Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Nutzer bzw. Projektträger. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen werden zurückgewiesen.
Jeder Bewerber stellt die Kreis-Sparkasse Northeim bzw. deren Stiftungen – mit der Registrierung – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.
Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die Kreis-Sparkasse Northeim bzw. deren Stiftungen insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei. Der Bewerber verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt.
Die Sparkasse kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.